Auch wenn sich die Hypothekenzinsen aktuell auf einem historisch niedrigen Niveau bewegen, fällt gerade jungen Familien die Finanzierung eines Eigenheimes schwer. Nicht zuletzt das erforderliche Eigenkapital macht oftmals den Traum von den eigenen vier Wänden zunichte. Um das Eigenkapital zusammenzubringen oder die Belastungen aus dem Darlehen so weit wie möglich zu reduzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Neben dem Einsatz von Eigenleistungen beim Bau und der Inanspruchnahme von Fördermitteln der Kirchen, Kommungen, Ländern oder der KfW, kann auch Baugeld aus der Verwandtschaft genutzt werden. Fast jeder vierte Bauherr besitzt ein solches Verwandtendarlehen, denn es bietet zahlreiche Vorteile. Privatdarlehen innerhalb der Familie werden in der Regel mit sehr niedrigen Zinsen oder gar zinslos gewährt. Auch Gebühren fallen in der Regel nicht an.
Allerdings sind auch bei einem Verwandtendarlehen einige Aspekte zu berücksichtigen: Bei großen Kreditsummen, für die keine regelmäßigen (oder gar keine) Rückzahlungen vereinbart sind, kann das Darlehen als Schenkung interpretiert werden. Eine Schenkung unterliegt allerdings unter Umständen der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Innerhalb der Familie gelten relativ hohe Freibeträge: Je nach Verwandtschadtsgrad liegen sie zwischen 10.300 Euro (für Nichten und Neffen) und 205.000 Euro (für Kinder). Die bevorstehende Erbschaftssteuerreform will diese Freibeträge erhöhen, z.B. für Kinder auf 400.000 Euro. Steuerpflichtig werden Schenkungen nur, wenn der Betrag diese Summe übersteigt. Wer ein Verwandtendarlehen vergibt, sollte daran denken, dass sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden müssen, sobald sie den Sparerfreibetrag (aktuell 750 Euro für Ledige, 1550 Euro für Ehegatten plus Werbungskosten) übersteigen, das gilt auch für Zinserträge für gewährte Darlehen. Die Sparerbeiträge ändern sich zum 1.1.09 auf 801 Euro bzw. 1602 Euro inkl. Werbungskosten.
Vor allem bei größeren Summen sollte ein Darlehensvertrag geschlossen und schriftlich fixiert werden. Wie in einem Vertrag mit einer Bank sollte er alle Angaben und Informationen enthalten, die den Kredit betreffen: Daten des Darlehensgebers und -nehmers, Kreditsumme, Kreditsicherheiten, Laufzeit sowie Anzahl und Höhe der Raten pro Jahr. So kann Streit vermieden werden und bei Unstimmigkeiten ggf. im Vertrag nachgesehen werden.
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