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Datenschützer wie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, bezeichnen es als soziale Diskriminierung: die Berücksichtigung des Wohnortes bei der Kreditvergabe. Das ist einer geplanten Änderung im Bundesdatenschutzgesetz zufolge zukünftig möglich. Dann wird das so genannte Geoscoring in die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers einbezogen, also dessen Wohnlage und soziales Umfeld. Dabei gehe es gar nicht um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, sondern eher um den Ruf seines Wohnviertels, so lautet die Kritik der Datenschützer.

Denn bei dieser Praxis werden dem Antragsteller möglicherweise Daten zugordnet, die er nicht beeinflussen kann und die trotzdem zu einer negativen Entscheidung in der Kreditvergabe führen können. Wer also in einer “riskanten” Gegend lebt, erhält eventuell keinen Handy-Vertrag, darf keinen Kauf auf Rechnung tätigen oder bezahlt höhere Zinsen.

Kritisch sieht Schaar vor allem die Tatsache, dass es seitens des Gesetzgebers keine eindeutigen Regeln für die Nutzung und Auswertung dieser Daten gibt, sondern dass theoretisch jedes Unternehmen auf sie zugreifen kann. Darüber hinaus hat der Verbraucher keine Möglichkeit, sich gegen die Nutzung von vorhandenen Geodaten zu wehren. Bislang sind Unternehmen, die diese Daten nutzen lediglich dazu verpflichtet, den Betroffenen darüber zu informieren - ein unauffälliger Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hier ausreichend.

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