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Varianten der Restschuldversicherung

Geschrieben am: 11 September 2008 in Kredite

Bei der Aufnahme eines Kredits stellt sich immer auch die Frage nach der Aufnahme einer Restschuldversicherung. Diese Versicherung springt ein, wenn der Kreditnehmer die fälligen Raten des Kredits nicht mehr leisten kann. Solche Zahlungsausfälle können verschiedene Gründe haben und reichen von Arbeitslosigkeit über Erwerbsunfähigkeit bis zu Unfall oder Tod. Grundsätzlich sind drei Varianten der Restschuldversicherung zu unterscheiden:

Bei der Mindestabsicherung wird nur der Tod des Kreditnehmers abgesichert. Stirbt der Kreditnehmer, bevor die Kreditsumme ausgelöst wurde, zahlt die Versicherung die Restsumme und die Hinterbliebenen müssen die Raten nicht selbst aufbringen. Neben der Absicherung im Todesfall bietet die Kombi-Absicherung auch die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit und Unfälle. In diesem Fall springt die Versicherung also immer dann mit der Zahlung der Restsumme ein, wenn der Lohn oder das Gehalt des Kreditnehmers aus gesundheitlichen Gründen wegfällt. Gegen sämtliche Risiken, die bei der Rückzahlung von Kreditraten, auftreten können, sichert nur die Komplett-Absicherung ab. Hier ist dann auch der Verdienstausfall durch Arbeitslosigkeit abgesichert.

Ob der Abschluss einer Restschuldversicherung nötig ist, muss im individuellen Fall entschieden werden. Schließlich erhöhen sich hierdurch auch die Zahlungen für den Kredit. Andererseits ist der Abschluss einer Restschuldversicherung bei vielen Banken Voraussetzung für die Kreditvergabe.

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