Die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten warnen immer wieder vor Restschuldversicherungen, die zusammen mit einem Kredit abgeschlossen werden und diesen unnötig verteuern.
Eine Restschuldversicherung springt dann ein, wenn der Darlehensnehmer z.B. durch Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder im Todesfall seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, was grundsätzlich sinnvoll ist. Allerdings sind die Kosten für eine Restschuldversicherung häufig so hoch, dass ein eigentlich zinsgünstiger Kredit um ein Vielfaches mehr kostet. Die Kosten für eine solche Versicherung werden in der Regel nicht in den Effektivzins eingerechnet und oftmals verschleiern Banken die tatsächlichen Kosten oder beziffern sie nur ungenau, so die Kritik der Verbraucherschützer.
Grundsätzlich darf der Abschluss einer Restschuldversicherung nicht an den Abschluss eines Kredits gekoppelt sein, aber in vielen Fällen ist dies eben doch der Fall. Als Darlehensnehmer kann man sich dagegen nur versuchen zu wehren, indem man der Bank andere Sicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden, Abtretung von Bankguthaben oder Lebensversicherungen mit hohem Rückkaufwert) anbietet. Eine andere Möglichkeit besteht darin, anstatt bei der Bank direkt bei einer Versicherung eine Restschuldversicherung abzuschließen, wo sie meistens deutlich günstiger sind. Am besten eignet sich hierfür eine Risikolebensversicherung.
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