Die unabhängige Finanzberatung FMH in Frankfurt erläuterte, dass der Bankkunde zur vorzeitigen Rückzahlung eines Raten- oder Autokredits vorab mit seiner Bank über mögliche Entgelte Rücksprache halten sollte. Denn solche Kredite können nach dem Gesetz unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung – also kostenfrei – vom Kunden zurückgezahlt werden. Das gleiche gilt auch bei Tilgung eines Teilbetrages.
Wie der FMH beobachten konnte, verlangen einige Banken allerdings für eine vorzeitige Tilgung immer noch Geld, was von den Instituten dann als „Auflösungsgebühr“ oder „Bearbeitungsgebühr“ deklariert wird. Laut FMH könne dies bis zu 100 Euro betragen.
Bankkunden kennen Vorfälligkeitsentschädigungen vor allem von Baudarlehen, erläutert die FMH weiter. Per Tilgungsverrechnung können hier in der Regel zum Monatsende Sonderzahlungen vorgenommen werden, jedoch sei eine entsprechende Prüfung des Darlehens-Vertrags ratsam, da vor allem bei älteren Verträgen standardmäßig keine Sondertilgung im Darlehensvertrag vorgesehen sei.
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