Von der Finanzkrise schwer getroffenen Unternehmen können ebenso wie angeschlagene Banken noch in der ersten Märzhälfte Staatshilfe beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Entscheidend sei z.B. ob das Unternehmen eine besondere Bedeutung für Innovation oder Beschäftigung hat. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei, obdie Firma ein tragfähiges Zukunftskonzept vorlegen kann und ob es regionalpolitisch bedeutend sei. Die Hilfen durch den Staat dürfen grundsätzlich nicht “dauerhaft oder gravierend” den Wettbewerb verzerren.
Die Regierung wird sich bei der Vergabe von sehr großen Krediten (ab 150 Millionen Euro) und Bürgschaften (ab 300 Millionen Euro) von einem so genannten Lenkungsrat beraten lassen. Der Rat besteht aus dem früheren BDI-Präsidenten Michael Rogowski, dem Chef der Industriegewerkschaft BCE, Hubertus Schmold, dem ehemaligen niedersächsischen Wirtschaftsminister Walter Hirche, dem früheren Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke, dem Unternehmer Jürgen Heraeus (Technologiekonzern Heraeus), dem Unternehmer Nikolaus Knauf (Gipswerke Knauf), dem früheren Schering-Chef Hubertus Erlen und dem Bonner Ökonomen Martin Hellwig. Die Entscheidung über hohe Kredite und Bürgschaften trifft ein Lenkungsausschuss, der sich aus Staatssekretären aus Wirtschafts-, Finanz- und Justizministerium und einem Vertreter aus dem Kanzleramt zusammensetzt. Am Montag kam der Lenkungsausschuss zum ersten Mal zusammen.
Von dem staatlichen Hilfspaket in Höhe von 100 Milliarden Euro entfallen 25 Milliarden Euro auf ein Kreditprogramm der staatlichen KfW-Bank und 75 Milliarden Euro auf ein Bürgschaftsprogramm des Staates. Dem Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) Steffen Moritz zufolge werde nur dann Hilfe zugesagt, wenn alle anderen Möglichkeiten der Finanzierung des Unternehmens ausgeschöpft seien.
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