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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Danaro Invest GmbH entschieden, dass Kreditvermittler ihren Kunden keine zusätzlichen Versicherungen und Unternehmensbeteiligungen aufdrängen dürfen, bevor sie die endgültige Kreditzusage erteilen (Az.: 2 U 54/08).

Dem Vermittler wird von der Verbraucherzentrale vorgeworfen, mit Werbeslogans wie “Kredit ohne Schufa” und “innerhalb von 24 Stunden” gezielt bonitätsschwache Kunden angesprochen zu haben. Diese erhielten jedoch statt einer schnellen Kreditentscheidung die dringende schriftliche Empfehlung für den Abschluss einer Haftpflicht- und Hausratversicherung. Diese Schreiben waren so formuliert, dass bei den Kunden der Eindruck entstand, dass eine Kreditzusage nur dann erfolgen würde, wenn diese empfohlenen Versicherungen abgeschlossen werden. Nach Ansicht der Richter verstößt diese Praxis gegen das Wettbewerbsrecht, der Vermittler nutze die wirtschaftliche Zwangslage der Kreditsuchenden aus und setze sie unter Druck.

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist eine derartige Kopplung von Kreditvermittlung und zusätzlicher Verträge bei unseriösen Vermittlern weit verbreitet. Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen im Verbraucherzentrale Bundesverband, erklärt, dass eine tatsächliche Kreditvermittlung oft gar nicht beabsichtigt ist, sondern das Kreditangebot nur als Lockmittel dient, um andere Verträge abzuschließen. Schon seit Jahren versuchen Verbraucherschützer durch Abmahnungen und Klagen gegen unseriöse Vermittler vorzugehen, doch immer mehr Menschen scheinen auf diese Masche hereinzufallen: Laut einer Studie, die im Auftrag der Schufa Holding AG durchgeführt wurde, beläuft sich der Umsatz unseriöser Kreditvermittler jährlich auf mindestens 150 Millionen Euro, fast 400.000 Personen werden Jahr für Jahr mit diesen Tricks angesprochen.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband von der Gesetzgebung strengere Regeln, um die Verbraucher zu schützen. Nach ihren Vorschlägen sollen Kreditvermittler nur bei tatsächlich erfolgter Kreditvermittlung eine Auslagenerstattung verlangen können. Außerdem sollten auch Kreditvermittler zur Registrierung und Dokumentation verpflichtet werden, wie es Versicherungsvermittler bereits sind. Auch ein Nachweis über die Qualifikation und eine bestehende Haftpflichtversicherung seien nötig.

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