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KfW treibt Schulden aus der Kaiserzeit ein

Geschrieben am: 20 Dezember 2008 in Schulden

Laut dem Internetmagazin Telepolis versucht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) alte Kreditschulden einzutreiben. Bei Nicht-Zahlung würden “Zwangsvollstreckungsmaßnahmen” eingeleitet werden, sollen die Anwälte der KfW bei den rund 700 Betroffenen gedroht haben.

Zu den Betroffenen gehört auch ein Mann, dessen Großvater im Jahr 1920 für einen Gutshof einen Kredit in Höhe von umgerechnet 4291,53 Euro aufgenommen hat. Als die Familie 1953 ihre Raten nicht mehr bezahlen konnten, flüchtete sie aus Angst vor einer Verhaftung in die Bundesrepublik. Die Folge: Die Familie wurde enteignet und der Hof und das Land fielen dem Staat zu. Bis heute hat die Familie den Gutshof nicht zurückerhalten, im Grundbuch sind die neuen Besitzer eingetragen. Die Familie erhielt im Sommer diesen Jahres allerdings ein Schreiben der KfW, in dem sie dazu aufgefordert wird, die Schulden aus dem Jahr 1920 zu begleichen.

Eine andere Betroffene wusste - wie viele andere auch - überhaupt nichts von den Schulden. In ihrem Fall ging es um 13.000 Reichsmark, die sich ihr Großvater geliehen hatte. Er zahlte seine Raten immer pünktlich, bis er enteignet und vertrieben wurde. Erkundigungen beim Grundbuchamt ergaben keine eingetragenen Belastungen. Die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch wurden gelöscht, da Volkseigentum in der DDR prinzipiell unbelastet sein musste. Die einstige Kreditsumme war jedoch den Büchern der Staatsbank zu entnehmen. Statt die damalige Enteignung anzufechten, muss die Enkelin nun die Schulden ihres Großvaters zurückzahlen.

Der CDU/CSU-Abgeordnete Manfred Kolbe bezeichnete das Vorgehen der KfW als Schildbürgerstreich und keine Glanzstunde des Rechtsstaats. Die Rückforderungen sollen laut KfW nach einem Erlass des Finanzministers rechtens sein, laut einem Einigungsvertrag, auf den das Ministerium verweist, sind Forderungen des ehemaligen Staatshaushalts der DDR geltend zu machen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2001 sind solche Altschulden allerdings verjährt. Damals ging es um zwei Frauen, die eine Rückzahlung der Schulden ihrer Urgroßmutter aus dem Jahre 1911 verweigerten. Drei Jahre später verabschiedete die damals rot-grüne Bundesregierung allerdings ein Gesetz, das die Verjährung wieder aufhob, woraufhin eine zweite entsprechende Klage vor dem Bundesgerichtshof scheiterte.

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