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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) will mit einem zusätzlichen, befristeten Sonderprogramm in Höhe von 15 Milliarden Euro die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft – insbesondere des Mittelstands – sichern. Die mittelständischen Unternehmen können zur Finanzierung ihrer Investitionen aus diesem Sonderprogramm Kredite zu Marktkonditionen erhalten. Die KfW trägt den größten Teil des Kreditrisikos, da sie die durchleitenden Kreditinstitute bis zu 90 Prozent von der Haftung befreit.

Den Antrag bei der KfW können neben freiberuflich Tätigen auch in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit einem Umsatz von bis zu 500 Millionen Euro stellen. Hauptsächlich will die KfW durch das Sonderprogramm das produzierende Gewerbe, das Handwerk, den Handel sowie sonstige Dienstleistungen – außer Finanzdienstleister – unterstützen, damit diese neben Investitionen auch Betriebsmittel einschließlich Warenlager oder sonstigen Liquiditätsbedarf finanzieren können. Darunter können auch Anschlussfinanzierungen oder Prolongationen fallen. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln kann der Antragsteller im Sonderprogramm ausschließlich 50 Prozent an Haftungsfreistellung beantragen, muss dazu jedoch mindestens einen vollständigen Jahresabschluss (bei nicht bilanzierenden Unternehmen die Einnahmen-Überschussrechnung) vorweisen können.

Der Zinssatz für das Darlehen aus dem Sonderprogramm orientiert sich für den Kreditnehmer an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage durch einen Maximalzinssatz unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers sowie der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierzu erfolgt von der KfW eine Einordnung in Bonitäts- und Besicherungsklassen.

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