Durch die Vergabe von günstigen Krediten an entlassene Straftäter will das Land Baden-Württemberg durch die Stiftung “Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender” dazu beitragen, den Teufelskreis zur Rückfälligkeit zu durchbrechen, denn viele Kriminelle haben nach ihrer Entlassung oft weder Arbeit noch Geld, aber erhebliche Schulden.
Allein im letzten Jahr wurden von der Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ im Südwesten 113 Darlehen an entlassene Straftäter in Höhe von mehr als 453.000 Euro gewährt. Allerdings dürfen die Kredite nicht zur Bestreitung der laufenden Kosten wie Miete oder Kleidung eingesetzt werden. „Die Kredite müssen zur Schuldentilgung eingesetzt werden und sind binnen fünf Jahren in Raten zurückzubezahlen“, sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP). Nach Grolls Worten wurden allein mit Hilfe dieser Darlehen bei insgesamt 700 Gläubigern Forderungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro reguliert, was „einer Sanierungsquote von 21,72% entspricht“. Eine „solche Quote wäre durch ein Insolvenzverfahren kaum zu erzielen”.
Die Stiftung führe mit den Gläubigern Vergleichsverhandlungen, schließe außergerichtliche Vergleiche und zahle den Vergleichsbetrag an die Gläubiger direkt aus. Außerdem sorge die Stiftung in der Regel sogar für die Erfüllung eines gerichtlich festgestellten Anspruchs auf Schmerzensgeld. Für Goll ist dies konkreter Opferschutz.
Kommentar schreiben