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Nach einem Urteil des Landgerichts Essen ist die Passage in den Mitgliedschaftsbedingungen der American Express Business Card unwirksam, in der der Nutzer der Kreditkarte ebenso wie der Arbeitgeber für die getätigten Geschäftsausgaben haftet.

Das Angebot von American Express richtet sich an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Selbstständige, die mit der Business Card ihren Einkauf von Hard- und Software, Büromaterial o.ä. aber auch die Buchung von Geschäftsreisen oder eines Mietwagens vereinfachen sollen. Das Kreditkartenunternehmen preist die hierdurch gewonnene Flexibilität und mögliche Einsparpotentiale an. Doch bislang stand im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen, dass jeder Mitarbeiter für die Unternehmensausgaben, die mit der ihm zugestandenen Karte getätigt werden, gesamtschuldnerisch haftet. Diese Klausel hat das Landgericht Essen als unwirksam gewertet und seine Entscheidung damit begründet, dass nicht ersichtlich sei, dass der Besitz der Karte sowohl geschäftliche als auch private Verpflichtungen beinhaltet.

Rechtsanwalt Raoul Sandner aus Hamburg erklärt, dass diese Entscheidung besonders bei der Insolvenz des Arbeitgebers von großer praktischer Relevanz sei. Denn so sei es nicht mehr möglich, dass ein einzelner Mitarbeiter für Verbindlichkeiten des Unternehmens unbeschränkt haftet.

American Express legte gegen das Urteil Berufung ein, doch das Oberlandesgericht Hamm wies darauf hin, dass die Erfolgsaussichten hierbei sehr gering seien, woraufhin das Kreditkartenunternehmen die Berufung zurücknahm. Das Urteil des Landgerichts Essen wurde damit rechtskräftig.

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