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Durch die Senkung des EU-Referenzzinsatzes zum 1. März 2009 reduzieren sich die Beihilfewerte von Förderkrediten der Rentenbank erheblich, so dass jetzt z.B. alle Darlehen in der Preisklasse A ab einem Zinssatz von 4,12% beihilfefrei sind. Durch den niedrigeren Referenzzinsatz werden einige beihilferechtlich relevante Obergrenzen für die zinsgünstige Finanzierung von Flächenkäufen unterschritten, so dass die bisherigen Einschränkungen hierfür entfallen.

Aus den Förderprogrammen der Rentenbank können deshalb nun Flächenkäufe wieder in voller Höhe und über alle Kredittypen finanziert werden. Ausnahme: Weiterhin bestehen Einschränkungen beim so genannten “vergünstigten Flächenkauf” in den neuen Bundesländern. Doch auch für diese Fälle gibt es bei der Rentenbank Förderkredite mit Zinssätzen ohne Beihilfe. Beihilfefreie Kredite benötigen keine Beihilfeerklärung und keine Kumulierungserklärung.

Firmen, die nicht in die Kategorie kleine oder mittlere Unternehmen fallen, können auch Darlehen zu beihilfefreien Konditionen beantragen, wenn sie diese in der in den entsprechenden Programminformationen beschriebenen Art und Weise verwenden möchten. Wie bei allen Darlehen der Rentenbank, werden die Kreditanträge an die Hausbank gestellt.

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