Am 3. Juli 2008 um 10.30 Uhr findet im Saal A 209 des Landgerichts Hamburg (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1) eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu einem wichtigen Prozess der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Citibank statt. Die Verbraucherzentrale will in einem Musterprozess klären, ob die Citibank in großem Maßstab in den vergangenen Jahren Ratenkredite zu sittenwidrigen Konditionen vergeben hat.
Zum Hintergrund: Laut Angaben der Verbraucherzentrale werden die Kunden, die bei der Bank einen Kredit aufnehmen, zusätzlich dazu gedrängt eine überteuerte Restschuldversicherung abzuschließen. Laut internen Dokumenten des Citibank-Vericherungspartners CIV wurden so von 2001 bis 2003 bis zu 98 Prozent der Kredite an eine Restschuldversicherung gekoppelt. Laut der Verbraucherzentrale wurden die Kosten für die Kredite durch die Versicherung so in die Höhe getrieben, dass sie als sittenwidrig einzustufen sind. Wenn das Gericht die Meinung der Verbraucherzentrale teilt, könnte das für die Citibank Rückfoderungen in Milliardenhöhe bedeuten. So könnten in diesem Fall viele Citibank-Kunden ihre Ratenzahlungen einstellen und sogar noch Geld zurückfordern.
Es geht um enorme Summen. Allein 2006 konnte die Citibank nach eigenen Angaben Provisionen für die Vermittlung von Versicherungen in Höhe von 344 Millionen Euro erzielen. Dazu kämen Rückforderungen aus zu Unrecht erhobenen Zinsen und Bearbeitungsgebühren.
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