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Bisher konnten Union und SPD noch keinen Kompromiss finden, der die Eigenheimbauer vor einigen gängigen Bankpraktiken schützt. Noch konnte keine Einigung beim Sonderkündigungsrecht im Falle eines Verkaufes des Darlehens erzielt werden. Das ist aber nicht der einzige Punkt, in dem sich Union und SPD nicht einig sind. Allerdings ist eine Lösung für die meisten Punkte bereits absehbar. Aus den Reihen von SPD und Union sprechen sich viele Politiker für das Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus. Besonders starke Ablehnung gibt es von Banken und Finanzpolitikern. Aber auch die Ministerien für Justiz und Finanzen melden Vorbehalte an. Bisher wurde über ein außerordentliches Kündigungsrecht gesprochen, das jedoch nur bei Zahlung der kompletten Vorfälligkeitsentschädigung in Kraft treten soll. Allerdings wurden auch zwei Ausnahmen diskutiert.

Bankenfusionen und Verkäufe mit Pfandbriefen im Hintergrund seien hiervon ausgeschlossen. Damit ist die SPD nicht einverstanden. Zukünftig sollen die Banken ihre Kunden über den Verkauf ihres Darlehens informieren müssen. In diesem Punkt ist man sich grundsätzlich einig. Eine Grundschuld soll zukünftig nur noch mit einer Zweckbindung weiter gegeben werden dürfen. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass ein Kredit, der ordentlich bedient wurde, bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers einfach gekündigt werden kann. Hauptforderung von Union und SPD sind eine größere Transparenz und schärfere Vorgaben für jeglichen Handel mit Krediten. Dafür gibt es Hintergründe, die in der Vergangenheit schon dazu führten, dass die kleinen Kreditnehmer enorme Nachteile hinnehmen mussten. Durch Refinanzierungen der Bank standen Kreditnehmer plötzlich schon mal neuen Gläubigern gegenüber, die die Kleinkredite schnellstmöglich profitabel verwerten wollten. Diese Praxis soll mit den neuen Regelungen verhindert werden.

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