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Aus für Lockvogelwerbungen bei Krediten

Geschrieben am: 25 März 2009 in Kredite

Aufgrund der heutigen Anhörung zum neuen Verbraucherkreditrecht im Bundestag fordert der Verbraucherzentrale Bundesverbnad (vzbv) bei der Kreditwerbung von Banken wirksamere Kontrollen sowie eine effektivere Verankerung der Beweislastumkehr beim Abschluss von Restschuldversicherungen. Ihrer Meinung nach sei außerdem ein besserer Schutz gegen unseriöse Kreditvermittler erforderlich. Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen erklärt: „Der Gesetzentwurf enthält viele positive Neuerungen. Damit sich die Praxis der Banken grundlegend ändert, sind allerdings noch einige Lücken zu schließen.“

Unter anderem reagiert die Bundesregierung vor allem auf das Problem so genannter Lockvogelangebote, bei denen Banken Zinssätze anpreisen, die der Verbraucher tatsächlich kaum erhält. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Banken demnächst mindestens zwei Drittel der Kreditverträge zu dem beworbenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen müssen. Die Gesetzesinitiative wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt, übte jedoch Kritik daran aus, dass die Kontrolle nicht Aufgabe der Preisbehörden der Bundesländer sein soll, sondern „die Kontrolle sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernehmen, da diese dafür inhaltlich besser geeignet ist“, äußerte Westphal. Außerdem soll es in Zukunft für die Verbraucher auch für den Abschluss von Restschuldversicherungen, die die Rückzahlung des Kredites bei Arbeitslosigkeit oder im Todesfall absichern, einen besseren Schutz geben. Verkauften die Banken bisher die meist überteuerten Versicherungen ohne Abfrage des Kundenbedarfs nach der Maßgabe „ohne Versicherung kein Kredit“., ansonsten müssten die Kosten der Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, wo schnell aus zehn Prozent effektiver Jahreszins 20 oder mehr Prozent würden, sihet der Regierungsentwurf deshalb eine Beweislastumkehr beim Abschluss vor. Demnach müssen die Banken künftig beweisen, dass die Kosten der Restschuldversicherung nicht im effektiven Jahreszins enthalten sind sowie dass der Abschluss des Kredits auch ohne die Versicherung möglich war. Allerdings ist diese neue Regelung nur in der Begründung zur Änderung der Preisangabenverordnung und nicht im Verordnungstext selbst formuliert. Deshalb fordert der Verbrauchezentrale Bundesverand die Verankerung im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht, damit die Beweislastumkehr auch in einem Zivilprozess zwischen Verbrauche rund Bank zum Tragen kommen kann.

Nach wie vor sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband einen unzureichenden Schutz vor unseriösen Kreditvermittlern, da die Bundesregierung bislang noch keinen Gebrauch von der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, in der Mitgliedstaaten ausdrücklich zusätzliche Pflichten für Kreditvermittler einführen können, macht.

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