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Wenn ein Darlehen für einen Grundstückskauf vergeben wird, hat die Bank gegenüber dem Darlehensnehmer u.U. eine Aufklärungsüflicht, die z.B. darin besteht, dass sie vorhandene Informationen wie über eine Kontamination, an den Interessenten weitergibt. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Fall, bei dem es um ein Grundstück ging, auf dem eine Färberei und chemische Reinigung betrieben wurde.

Diese Betriebe waren etwa 40 Jahre lang tätig, bis die Bank für eine Filiale in der Nähe 1983 Räume und Stellplätze auf besagtem Grundstück anmietete. Zunächst plante die Bank, das Grundstück zu kaufen, doch dazu kam es nicht. Als wenige Monate später Abwasserproben auf dem Grundstück genommen wurden, stellte sich heraus, dass diese hohe Konzentrationen an Tetrachlorkohlenwasserstoff enthielten. Den späteren Angaben des Eigentümers gegenüber dem Umweltschutzamt zufolge, wurden die Entsorgung und die Auflagen an den Bodenaustausch erfüllt. Nach einem halben Jahr wurde das Grundstück an eine Frau verkauft, die den Kauf mit einem Kredit jener Bank finanzierte, die vorab Räumlichkeiten auf dem Grundstück mietete. Bis das Grundstück 20 Jahre später auf ihren Sohn übertragen wurde, stellten die Ämter in weiteren Ermittlungen erneut fest, dass Boden und Grundwasser stark verunreinigt seien und ein “erheblicher Sanierungsbedarf” bestehe. Der Sohn verlangte als jetziger Eigentümer des Grundstücks von der Bank Schadensersatz, denn die Bank hätte von den Problemen mit dem Grundstück gewusst und den Kauf trotzdem vermittelt, ohne die Mutter von den vorliegenden Informationen in Kenntnis zu setzen. Diese wusste nämlich nur von dem Betrieb der Reinigung und Färberei.

Das Gericht gab dem Grundstückseigentümer recht und sprach der Bank eine Aufklärungspflicht zu, die immer dann eintritt, wenn vorhandenes Wissen über Risiken mit einem zu finanzierenden Objekt die Kaufentscheidung beeinflussen könnte. Wäre die Frau ordnungsgemäß über den Zustand des Grundstücks unterrichtet gewesen, hätte sie das Grundstück wahrscheinlich nicht gekauft.

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